Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kommen (auch) auf das österreichische Datenschutzrecht tiefgreifende Änderungen zu. Eine für die Unternehmen wohl unmittelbar spürbare Umstellung könnte die Einführung des Datenschutzbeauftragten sein. Bisher sieht das österreichische Datenschutzgesetz diesen nämlich gar nicht vor. Spielball der österreichischen Politik ist schon heute die Frage, wann ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend zu bestellen sein wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.06.07 |
Lizenz: | ESV |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-26 |
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