Als großes soziales Netzwerk hat man es auch nicht leicht. Da soll die Einflussnahme auf Wahlen in den westlichen Demokratien über den Dienst wirksam unterbunden werden. Erst im vergangenen Jahr einigte man sich auf einen Vergleich über fünf Milliarden (!) Dollar mit der amerikanischen Federal Trade Commission (FTC). Anlass der Ermittlungen war der Cambridge-Analytica-Skandal. Hierzulande verlangt das Bundeskartellamt ein Ende der Zusammenführung von personenbezogenen Daten aus dem Dienst mit jenen aus diversen Drittquellen auf der Grundlage der aktuellen Vertragskonditionen. Und bekommt damit vor dem Bundesgerichtshof vorläufig Recht. Und dann ist da immer noch dieser Max Schrems. In den Unter lassungsverfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gibt es durch eine Vorlage zum Europäischen Gerichtshof nun immerhin eine kleine Verschnaufpause.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2020.05.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-31 |
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