BGH, Urt. v. 14.01.2016 – I ZR 65/14 –
Einladungs-E-Mails, die über Facebooks Freunde finden-Funktion versendet wurden, waren belästigende Werbung
Der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat die Revision des sozialen Netzwerkes Facebook zurückgewiesen und dem klagenden Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) Recht gegeben. Die beanstandete Ausgestaltung der Freunde finden-Funktion führte dazu, dass die Einladungs-E-Mails dem Anbieter zuzurechnen und als unzumutbare Belästigung gem. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG zu werten sind. Die Verbraucherschützer wurden auf die Einladungsfunktion aufmerksam, als im April 2010 eine Kollegin der späteren Sachbearbeiterin der Angelegenheit beim vzbv eine Einladungs-E-Mail erhielt. Eine Einwilligung in den Erhalt von werbenden Inhalten hatte die Adressatin gegenüber Facebook nicht erteilt. Eine Erinnerung an die Einladung erfolgte zwei Wochen später. Die Freunde finden-Funktion war zu dieser Zeit so ausgestaltet, dass einem neuen Facebook-Nutzer im Rahmen seiner Registrierung angeboten wurde, über das eigene E-Mail-Konto einen Abgleich der E-Mail-Adressen von anderen Nutzern vorzunehmen. Der Button war mit „Freunde finden“ beschriftet, darunter befand sich der Hinweis „Dein Passwort wird von Facebook nicht gespeichert“, der als Link zu weiteren Informationen ausgestaltet war.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-08-29 |
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