Hatte man im Papierzeitalter sämtliche AGB gelesen, bevor es daran ging, vor Abschicken des Bestellformulars noch schnell ein Kreuzchen zu machen? Ganz sicher nicht. Das Kreuzchen bei „Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und vor der Unterschrift wurde zumeist nicht „informiert“ gesetzt. Es wurde schlicht – ganz wie bei heutigen Erläuterungen zum Datenschutz – in dem Vertrauen darauf zugestimmt, dass einem kein Unfug untergejubelt wurde und weil der Anbieter keine schlechte Reputation hatte. AGB gibt es natürlich immer noch, online wie offline; doch ergänzt werden sie heute durch umfangreiche Ausführungen zu den vom Anbieter beabsichtigten Datenverwendungen. Und auch dem Inhalt dieser „Daten-AGB“ wird für gewöhnlich mehr oder minder blind zugestimmt – obwohl die Verbraucherinnen und Verbraucher in ganz Europa „nachvollziehbare Datenschutzbestimmungen“ und „verständliche AGB“ als sehr wichtig einstufen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-08-29 |
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