Der deutsche Gesetzgeber hat mit seiner Regelung zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten in § 26 BDSG-neu von der Öffnungsklausel der DSGVO Gebrauch gemacht. Diese Neuregelung fällt in eine Zeit, in der die Bedeutung des Beschäftigtendatenschutzes aufgrund zunehmender Digitalisierung und eingriffsintensiverer Möglichkeiten der Datenverarbeitung erheblich steigt. Vor diesem Hintergrund möchte der vorliegende Beitrag einen Überblick über die zukünftigen Erlaubnistatbestände in diesem Bereich geben und Veränderungen zur bis zum 24.05.2018 gültigen Rechtslage aufzeigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.03.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-11 |
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