Die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung ist einer der wichtigsten Erlaubnistatbestände im deutschen und europäischen Datenschutzrecht. Umso erstaunlicher ist es, dass die Artikel-29-Datenschutzgruppe, deren Aufgabe es ist, Fragen im Zusammenhang mit der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG zu klären und Empfehlungen für deren Anwendung auszusprechen, sich erst rund 20 Jahre nach Erlass der Richtlinie an das Thema der Interessenabwägung gewagt hat. Die Inhalte der dabei entstandenen Stellungnahme sollen im Folgenden untersucht, in den bisherigen Abwägungsdiskurs eingeordnet und mit der Diskussion um eine neue europäische Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung gebracht werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2015.02.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-02 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: