Als ich vor genau zwei Jahren für diese Zeitschrift eine erste Kolumne zum Thema Gesichtserkennung beisteuern durfte, ahnte ich, dass eine weitere folgen könnte. Das Bekanntwerden der aktuellen Praktiken des Unternehmens Clearview AI aus den USA gibt nun guten Anlass dazu. Ebendort und auch in Kanada sollen etliche Ermittlungsbehörden in großem Stil Bilddaten nutzen, die das private Unternehmen aus öffentlich zugänglichen Datensammlungen entnahm. Wohin wird die Entwicklung wohl gehen? Und: Schützt uns nicht der Datenschutz vor ubiquitärer Gesichtsdatenverarbeitung? Über ersteres lässt sich derzeit nur spekulieren – entweder in dystopischer Richtung, mit China als Wegweiser, auf dem Weg zur Totalüberwachung des öffentlichen Raums. Oder etwas zuversichtlicher, mit San Francisco als Vorbild, wo Gesichtserkennungsmaßnahmen durch öffentliche Einrichtungen im vergangenen Frühjahr von der Kommunalverwaltung verboten wurden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2020.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-25 |
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