BAG, Urt. v. 11.12.2014 – AZR 1010/13 –
Schriftliche Einwilligung für die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos im Internet
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen für Film- und Fotoaufnahmen zum Zweck der Unternehmenspräsentation im Internet auseinandergesetzt. Mit der Entscheidung beziehen die Richter eindeutig zu der Frage Stellung, inwiefern eine Einwilligung eines Arbeitnehmers in die Verarbeitung personenbezogener Daten freiwillig abgegeben werden kann. Das Gericht wies die Revision eines ehemaligen Arbeitnehmers zurück, der von seinem früheren Arbeitgeber Unterlassung der weiteren Verbreitung eines Unternehmenspräsentationsvideos sowie Schmerzensgeld gefordert hatte. Der Kläger habe vor Anfertigung des Films anlassbezogen und in Kenntnis der Sachlage in die Verbreitung des Films im Internet zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit eingewilligt, indem er auf einer diesbezüglichen Namensliste unterschrieben habe. Der zehn Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Begründung erklärte Widerruf dieser Einwilligung sei unbeachtlich.
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