Mit dem „Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“ soll der Weg für eine straffreie Auslagerung bestimmter Tätigkeiten auf externe Anbieter auch für Berufsgeheimnisträger geebnet werden. Neben Änderungen des Strafrechts schafft das neue Gesetz hierfür auch berufsrechtliche Befugnisnormen für Anwälte und Steuerberater. Das Gesetz ist begrüßenswert und bringt in weiten Teilen (endlich) die erhoffte Rechtssicherheit. Einzelfragen zur tatsächlichen Ausgestaltung in der Praxis, vor allem bei Sachverhalten mit internationalem Bezug, bleiben offen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-08 |
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