Die in Unternehmen vorhandenen Kundendaten haben heute einen bedeutenden wirtschaftlichen Wert. Häufig stehen sie im Fokus von Unternehmenstransaktionen. So zahlte Facebook nach Medienberichten für die Übernahme von WhatsApp 2014 etwa 22 Milliarden Dollar. Die Akquisition von Instagram ließ sich Facebook 2012 eine Milliarde Dollar kosten – ein Unternehmen mit damals 13 Mitarbeitern. Datenschutz fand in der Vergangenheit bei solchen Transaktionen keine besondere Beachtung. Dies könnte sich seit der erstmaligen Verhängung eines Bußgeldes durch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) wegen der Übertragung von Kundendaten im Zuge eines Asset Deals ändern. Unternehmen sind gut beraten, bei Unternehmenstransaktionen datenschutzrechtliche Fragen sorgfältig zu prüfen. Dieser Beitrag zeigt, dass die Rechtslage hinsichtlich des Umgangs mit Kundendaten beim Unternehmenskauf nicht so eindeutig ist, wie es das BayLDA in seiner Pressemitteilung vom Juli 2015 dargestellt hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-11 |
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