Die „Safe-Harbor“-Entscheidung des EuGH vom 06.10.2015 wird in der Presse als „spektakulär“, „mutig“, „wichtig“, „grundstürzend“, kurz, als „eine Sensation“ gefeiert. Anderswo wird das Urteil als ein „Monster“ bezeichnet, das sowohl die Wirtschaft wie die Politik vor „praktisch unlösbare“ Aufgaben gestellt habe. Tatsächlich hat der oberste Gerichtshof der Europäischen Union die Vereinigten Staaten von Amerika in einer für ihr politisches Selbstverständnis wesentlichen Frage herausgefordert, und dass diese Provokation größte Komplikationen mit sich bringen wird, liegt auf der Hand. Folgt man der Grundannahme des EuGH, dass der transatlantische Datenverkehr unabsehbare Risiken für alle außeramerikanischen Betroffenen mit sich bringe, so ist eigentlich nur die Einstellung aller dieser Datenübermittlungen zu empfehlen. Übrigens wäre auch ein großer Teil des innereuropäischen elektronischen Datenverkehrs betroffen, nämlich soweit dieser ebenfalls über Server läuft, die in den Vereinigten Staaten stehen. Gegenwärtig geschieht das offenbar vielfach; die Kosten für die weiten Umwege, die manche Datenpakete nehmen müssen, weil dies technisch so eingerichtet ist, fallen nicht ins Gewicht. Diese „Reiserouten“ müssten also vorrangig geändert und die Daten ausschließlich über Leitungen und Server auf europäischem Terrain transportiert werden. Das dürfte nicht nur erheblichen Aufwand und hohe Kosten verursachen, sondern auch starken Widerstand der US-Internet unternehmen hervorrufen, denen ein profitables Geschäft entginge.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-11 |
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