Nachdem der aus der GEZ hervorgegangene Beitragsservice bereits 2013 und 2018 umfassende Datenabgleiche mit Daten aller deutschen Meldebehörden durchgeführt hat, soll am 01.06.2020 eine entsprechende Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in Kraft treten, die einen regelmäßigen und automatischen Meldedatenabgleich ermöglicht. Dabei werden die Daten aller in Deutschland gemeldeten volljährigen Personen von den jeweiligen Meldebehörden übermittelt. Der Beitrag stellt das Vorhaben auf den datenschutzrechtlichen Prüfstand.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2020.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-25 |
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