Heutzutage werden die meisten Stellen über Jobbörsen im Internet ausgeschrieben und die Jobs immer öfter über Online-Bewerbungsportale vergeben. Das Schriftformerfordernis für Einwilligungen im Beschäftigungskontext erscheint daher wie ein Relikt aus dem letzten Jahrhundert. Trotzdem müssen sich deutsche Unternehmen an das Bundesdatenschutzgesetz und damit auch an diese Vorgabe halten, wenn sie datenschutzkonform agieren wollen.
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