Es ist fast schon verwunderlich, wie oft uns in diesem Jahr die Frage beschäftigt, ob ein zentrales oder ein dezentrales System zu bevorzugen sei. Zunächst ging es um die Corona-Warn-App der Bundesregierung. Sie sollte nach der ursprünglichen Planung eine zentrale Datensammlung und -verarbeitung beinhalten. Dann wurde umgeschwenkt, wegen Widerstandes der Betriebssystembetreiber im Mobilfunkbereich und unter dem Eindruck intensiver Kritik aus dem Datenschutz. Umgesetzt wurde schließlich ein Modell mit dezentraler Datenhaltung. Zum Sommer dann kam eine Diskussion in Gang, ob die derzeitige dezentrale Zuständigkeit für die Überwachung des Datenschutzes in der Wirtschaft nicht durch eine zentrale Aufsicht ersetzt werden solle. Und im Herbst geht es nun darum, ob im Rahmen der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Daten zukünftig besser über eine zentrale Kennnummer identifiziert werden sollten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2020.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-10-27 |
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