Anonymisierung und Pseudonymisierung von personenbezogenen Daten sind aus der praktischen Informationsverarbeitung nicht wegzudenken. Daten verlieren ihren Personenbezug hierdurch ganz bzw. wird dieser durch die „Zwischenschaltung“ eines Zuordnungszeichens erschwert. Anonymisierung und Pseudonymisierung sind daher bewährte Methoden des Schutzes der informationellen Selbstbestimmung, deren Würdigung in den bisher vorliegenden Fassungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung jedoch eher dürftig ausfällt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2015.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-31 |
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