Keine Werbeeinwilligung am Telefon
Die telefonische Zufriedenheitsbefragung eigener Kunden darf nicht mit der Einholung einer Einwilligungserklärung in zukünftige Werbemaßnahmen per Telefon, SMS oder E-Mail verknüpft werden. So sah es der Berliner Datenschutzbeauftragte und wurde nun durch das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg in seiner Ansicht bestätigt.