PinG 04.17 – DSGVO – Wie setzen wir sie um?
Autor: admin Erstellt am: 22. Juni 2017 Rubrik: Datensicherheit, PinGDer 25. Mai 2018 rückt immer näher – und somit rückt die Frage der Anwendung und Umsetzbarkeit der DSGVO immer weiter in den Fokus. Neben Gesetzesentwürfen und Leitfäden werden auch viele Auslegungsansätze für die neuen Regelungen entwickelt. Zu all diesen Themen finden Sie ausführliche und interessante Beiträge in der PinG 04.17.
Omar Tene und Gabriele Zanfir-Fortuna setzen sich in ihrem Beitrag mit der Frage auseinander, wie am einfachsten und effektivsten Daten anonymisiert oder durch Pseudonyme ersetzt werden können und zeigen die damit einhergehenden Schwierigkeiten auf.
Mit einem speziellen Thema der DSGVO beschäftigt sich Johannes Eichenhofer. In seinem Beitrag stellt er den sehr umstrittenen Zweckbindungsgrundsatz vor und vergleicht diesen anschließend mit der Interessenabwägung, die durch die DSGVO eingeführt werden soll.
Aus Österreich berichtet Max W. Mosing über den Entwurf des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, welches gerade in die Begutachtung versendet wurde.
Auch Simone Rosenthal und Frank Trautwein beschäftigen sich mit einem neuen Gesetzesentwurf im Bereich IT-Sicherheitsrecht. Außerdem geben sie einen aktuellen Überblick über die bestehenden Regelungen im Bereich IT- und Cybersicherheit.
Christian Volkmer und Ingo Kaiser erläutern das Verfahrensverzeichnis, wie es bestand und unter der DSGVO bestehen wird und beleuchten seine Rolle im Zusammenhang mit der neu eingeführten Datenschutz-Folgenabschätzung, welche ebenfalls ausführlich erklärt wird.
Für die PinG – Schlaglichter befasst sich Philipp Müller-Peltzer unter anderem mit dem Urteil des VG Hamburg zur Datenweitergabe von WhatsApp auf Facebook sowie mit der Entscheidung des BGH zur Umsetzung eines Kundenwiderspruchs gegen die Datenverarbeitung zu werblichen Zwecken. Auch bespricht er das Urteil des VG Berlin zur Auskunftspflicht von Internetportalen gegenüber des Bezirksamtes, die Unterkünfte von „schwulen oder schwulenfreundlichen“ Gastgebern anbieten.
Frederick Richter beleuchtet in seinem Beitrag aus Sicht der Stiftung Datenschutz das Problem des stets untergehenden Themas Datenschutz im Wahlprogramm. Er zeigt auf, welche Parteien sich in welchem Maße diesem Thema widmen und welche Wichtigkeit es aktuell erlangt hat.
Wie die DGSVO angewendet und umgesetzt werden soll kann am besten an Hand von Leitfäden festgelegt werden. Wie ein solcher erstellt werden kann und welche Unterschiede es zu den Verhaltensregeln nach Art. 40 DSGVO gibt, erläutern Daniela Gaub und Kay Uwe Berg am Beispiel des Best Practice Guide, der vom Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) entwickelt wurde.
Kai-Uwe Plath beschäftigt sich zuletzt mit der Frage vieler Unternehmen, ob die Übermittlung personenbezogener Daten an US-Behörden im Rahmen von Compliance-Untersuchungen erlaubt ist. Des Weiteren untersucht er, ob US-Behörden dazu verpflichtet sind, Forderungen gegenüber deutschen Unternehmen auf dem Wege der Rechtshilfe geltend zu machen.
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Rubrik: Datensicherheit, PinG Stichwörter: Anonymisierung