Schweiz: Entwurf eines neuen Nachrichtendienstgesetz
Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 26. Februar 2014 Rubrik: GeheimdiensteDie schweizerischen Geheimdienste haben derzeit eher restriktive gesetzliche Möglichkeiten, die eine Überwachung von Kommunikationswegen erlauben. Dies soll sich zukünftig ändern. Wie heise berichtet, ist derzeit ein neues Nachrichtendienstgesetz (NDG) geplant, welches „besondere Mittel der Informationsbeschaffung“ vorsieht.
Ein erster Anlauf zur Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten bereits im Jahr 2008 scheiterte an einer ausreichenden Parlamentsmehrheit. Dies soll nun in einem neuen Versuch gelingen.
Bisher ist es in der Schweiz wohl so, dass eine Überwachung von verdächtigen Personen nur im öffentlichen Raum statt finden darf. Nach dem Entwurf sollen zukünftig folgende Maßnahmen möglich sein:
- Überwachungen des Post- und Telefonverkehrs
- der Einsatz von Überwachungsgeräten
- das Eindringen in Computersysteme und Computernetzwerke
- der Einsatz von Ortungsgeräten
- das Durchsuchen von Räumlichkeiten, Fahrzeugen etc.
Erstaunlich! Hierzulande sind derartige Eingriffe in die Rechte des Bürgers durch den Staat doch grundsätzlich vorgesehen. Dass dies anderswo nicht der Fall sein sollte, wäre mir nicht in den Sinn gekommen.
Begründet werde der Entwurf damit, dass wichtige Informationen immer häufiger über Kabel und nicht über Funkwellen verbreitet würden. Bedeutet dies, dass eine Infomationsbeschaffung über W-Lan-Netze in der Schweiz als Überwachung im öffentlichen Raum anzusehen ist?
Der Entwurf sehe jedoch eine ganze Reihe von Beschränkungen vor:
- Mindestens ein Kommunikationspartner müsse sich im Ausland befinden
- Jede Überwachungsmaßnahme müsse eine dreistufigen Prüfung durchlaufen. Durch das Bundesverwaltungsgericht (rechtliche Verantwortung), durch den Sicherheitsausschuss des Bundesrates (politische Verantwortung) sowie durch den Chef des Departements für Verteidigung und Bevölkerungsschutz und Sport (operative Verantwortung). Damit dürften die Anwendung der Maßnahmen eine absolute Ausnahme sein.
- Keine Anwendung zur Abwehr von Gewaltextremismus, um eine Überwachung wegen der politischen Überzeugung einer Person zu verhindern.
- Zudem werde betont, dass eine flächendeckende Überwachung nicht geplant sei, sondern vielmehr eine gezielt Präventionsabwehr von drohenden Gefahren.
Bis zum Inkrafttreten muss der Entwurf jedoch noch einige Hürden nehmen. Vor Mitte 2015 sei nicht mit einer Verabschiedung zu rechnen.
› Mehr zum Schweizer Datenschutzrecht finden Sie in der aktuellen Ausgabe der PinG. Dort beschäftigen sich Lukas Bühlmann und Michael Schüepp mit der Bestimmung von IP-Adressen als personenbezogenes Datum. Anders als in Deutschland besteht in der Schweiz bereits seit September 2010 ein höchstrichterliches Urteil zur datenschutzrechtlichen Qualifikation von IP-Adressen.
Rubrik: Geheimdienste Stichwörter: Geheimdienste, Kommunikationsüberwachung, Nachrichtendienstgesetz, Schweiz