Empfehlung des Generalanwalts am EuGH: Vorratsdatenspeicherung widerspricht EU-Recht
Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 12. Dezember 2013 Rubrik: VorratsdatenspeicherungAktuell taucht überall die Meldung auf „Gutachten: Vorratsdatenspeicherung widerspricht EU-Recht“. Gemeint sind wohl die (vorläufigen) Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH Pedro Cruz Villalón in den Vorlagensachen zur Gültigkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. In diesen empfiehlt er dem EuGH, die vorgesehene Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit den Grundrechten der EU zu erklären.
Eine vorläufige Fassung mit Datum von heute ist hier abrufbar: Schlussanträge Generalanwalt
Es ist üblich, dass der zuständige Generalanwalt seine Schlussanträge veröffentlicht. Der EuGH folgt diesen regelmäßig.
Konkret lautet die Empfehlung:
„Im Licht der vorstehenden Ausführungen schlage ich dem Gerichtshof vor, die Vorlagefragen des High Court in der Rechtssache C-293/12 und des Verfassungsgerichtshofs in der Rechtssache C-594/12 wie folgt zu beantworten:
- Die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, […] ist in vollem Umfang unvereinbar mit Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, da die Einschränkungen der Grundrechtsausübung, die sie aufgrund der durch sie auferlegten Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung enthält, nicht mit unabdingbaren Grundsätzen einhergehen, die für die zur Beschränkung des Zugangs zu den Daten und ihrer Auswertung notwendigen Garantien gelten müssen.
- Art. 6 der Richtlinie 2006/24 ist mit den Art. 7 und 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union unvereinbar, soweit er den Mitgliedstaaten vorschreibt, sicherzustellen, dass die in ihrem Art. 5 genannten Daten für die Dauer von bis zu zwei Jahren auf Vorrat gespeichert werden.“
Zuvor wird aber auch empfohlen, dass die Richtlinie nicht unmittelbar ausgesetzt werden soll, sondern Gelegenheit gegeben werden soll, um der Ungültigkeit der Richtlinie abzuhelfen. Demnach wäre auch hiernach die Vorratsdatenspeicherung nicht endgültig vom Tisch.
Rubrik: Vorratsdatenspeicherung Stichwörter: EuGH, Grundrechte, Gutachten, Schlussanträge, Vorratsdatenspeicherung